DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.1 - 6 Pflege und Lagerung von Hitzeschutzkleidung
6.1 Wie wird Hitzekleidung gepflegt?

Die Hersteller der Schutzkleidung legen fest, wie diese zu pflegen ist und dokumentieren das in der Herstellerinformation. Verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit über die gesamte Nutzungsdauer und damit auch die Reinigung der Schutzkleidung ist aber der Unternehmer.

Nur bei Einhaltung der Herstellervorgaben kann die Schutzwirkung über den gesamtem Lebenszyklus der Kleidung garantiert werden. Pflegehinweise werden dem eingenähten Etikett und den beigelegten Unterlagen entnommen.

Industriewäsche:
Zu beachten ist, dass jeder Industriewaschgang eine Belastung für die Schutzkleidung darstellt. Deshalb ist es notwendig, dass die Wasch- und Pflegevorgaben des Herstellers unbedingt eingehalten werden. Der Unternehmer muss die Einhaltung dieser Wasch- und Pflegevorgaben in der Wäscherei besprechen und kontrollieren sowie die Schutzwirkung der Kleidung im laufenden Produktionseinsatz beobachten. Unter Umständen ist ein Übergussversuch der gewaschenen Kleidung im Betrieb notwendig.

Privatwäsche:
Privatwäsche ist grundsätzlich nicht zugelassen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Gefahrstoffe unbeabsichtigt verschleppt und die Pflegevorschriften nicht eingehalten werden. Außerdem kann die flammhemmende Wirkung durch unzureichendes Spülen oder den Einsatz von Weichspülern aufgehoben werden.