DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Zugang zur Anschlageinrichtung

Zusätzlich zu den bestehenden Anschlageinrichtungen müssen sichere Zugänge zum Dach und zur Anschlageinrichtung vorhanden sein. Gehwege, Dachaufstiege und Dachausstiege oder Leitern sind dazu gesondert festzulegen, ggf. Gefahrenbereiche absperren.

Es kann erforderlich sein, an Dachaufstiegen und Dachausstiegen zusätzliche Anschlagpunkte in Reichweite anzuordnen.

Beim Zugang zur Anschlageinrichtung sind die Positionen der Einstiegstellen und/oder Anschlagpunkte zu dokumentieren.

Beispiel:

Bei Absturzgefahren am Zugang von Außen ist kollektiver Absturzschutz (z. B. Rückenschutz und/oder Geländer) vorzusehen.

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In Abhängigkeit der Neigung und der Oberflächenbeschaffenheit der Dachfläche kann ein zusätzlicher Anschlagpunkt auch in der Nähe des Zugangs erforderlich sein.

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