DGUV Information 207-002 - Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen Hilfestellungen zur Zusammenarbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und Anbietern von ausgelagerten Arbeitsplätzen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Element 3: Schnittstellen Kommunikation und Vertragsabwicklung

Bei der Einsatzvorbereitung von WfbM-Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen werden die Zusammenarbeit, die Schnittstellen und die Arbeitsbedingungen eindeutig geklärt. Wichtig sind vor allem die Aspekte der Kommunikation und der Vertragsabwicklung.

Kommunikation

Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter der Werkstatt klären persönlich mit dem aufnehmenden Betrieb die Arbeitsbedingungen und Schnittstellen ab. Dies geschieht am Einsatzort im aufnehmenden Betrieb.

Vertragsabwicklung

Der Vertrag enthält eine Arbeitsschutzvereinbarung, in der die Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Gefährdungen, Störungen und Probleme vereinbart sind. Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeiten wie Veränderungen im Aufgabenbereich, die Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie werden geregelt.

Warum sollen die Verantwortlichkeiten und die Kommunikationswege vor Beginn der Tätigkeit geklärt werden?

Wie die Erfahrung zeigt, ist das Wissen der Arbeitsbedingungen und des Qualifikationsprofils der WfbM-Beschäftigten auf verschiedene Akteure im ausgelagerten Betrieb und in der WfbM verteilt. Durch Vernetzung lernen beide Seiten - sowohl die Ansprechpersonen im ausgelagerten Betrieb, als auch die Integrationsbegleitung der WfbM. Dadurch entsteht ein vollständiges Bild der Ausgangslage. Auf dieser Grundlage lassen sich Arbeitsbedingungen abstimmen, unter denen die WfbM-Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können.

Wenn Kosten für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit entstehen, muss vorher geklärt werden, wer sie trägt. Dies gilt unter anderem für PSA, Arbeitsmedizinische Vorsorge, spezifische Unterweisungen.

Selbst wenn dies alles geregelt ist, können Verhaltensweisen von Menschen mit Behinderung die Stammbelegschaft überraschen, weil diese völlig ungewöhnlich reagieren. Deshalb muss die Stammbelegschaft darauf vorbereitet werden. Wer ist dann verantwortlich und muss handeln, um die nicht vorhersehbaren Gefährdungen zu beseitigen? Auch dies soll durch eine Arbeitsschutzvereinbarung geregelt werden.

Checkliste 3: Schnittstellen Kommunikation und Vertragsabwicklung

Diese Checkliste richtet sich an die WfbM und aufnehmende Betriebe. Hier werden die Schnittstellen der Kommunikation zwischen WfbM und Betrieb beschrieben, die im Rahmen eines ausgelagerten Arbeitsplatzes zu berücksichtigen sind.

AnforderungjaneinUmsetzung
durchbis
Hat die WfbM sichergestellt, dass die relevanten Abteilungen und Personen, wie
  • Personalabteilung

  • Einkauf

  • Meisterin bzw. Meister

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt (BA)

  • Mitarbeitervertretung

  • Werkstattrat

  • ...

bei der Planung, Organisation und Durchführung des ausgelagerten Arbeitsplatzes zusammenwirken?
Ist in der WfbM festgelegt, wer Ansprechperson für die Vertragsabwicklung ist?
Ist festgelegt, wer in der WfbM Ansprechperson für den jeweiligen ausgelagerten Arbeitsplatz ist, die sog. Patin oder der sog. Pate?
Ist festgelegt, wer für den ausgelagerten Arbeitsplatz weisungsbefugt ist?
Sind der Integrationsbegleitung die zu besetzenden Arbeitsplätze und -abläufe gezeigt worden?
Sind
  • Arbeitsbedingungen

  • Körperliche, geistige und psychische Anforderungen

  • Umgebungseinwirkungen

  • Bedarf an persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)

beurteilt worden?
Sind die genauen Einsatzbedingungen sowie die Anforderungen für einen sicheren und gesundheitsgerechten Einsatz mit der Integrationsbegleitung besprochen und abgeklärt?
Sind die Schnittstellen zwischen aufnehmendem Betrieb und WfbM festgelegt, z. B.
  • wer persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellt?

  • wer die Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführt?

  • wer die Unterweisungen durchführt?

  • ...

Hat die Patin bzw. der Pate des aufnehmenden Betriebes die Kolleginnen und Kollegen zum Umgang mit der bzw. dem WfbM-Beschäftigten informiert?
Ist gewährleistet, dass die oder der WfbM-Beschäftigte in geeigneter Weise unterwiesen (Erst-/Folgeunterweisung) und eingearbeitet sind?
Enthält der Vertrag zwischen WfbM und aufnehmendem Betrieb die Arbeitsschutzvereinbarung?
Enthält die Arbeitsschutzvereinbarung die auftragsbezogenen Regelungen der betrieblichen Sicherheit- und Gesundheit?
Sind im Vertrag/der Arbeitsschutzvereinbarung Maßnahmen für Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeit geregelt?