DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.4 - 1.4 Dimensionierung der Arbeitsmittel

Für Arbeitsmittel, die als Anschlag- oder Lastaufnahmemittel eingesetzt werden, geben deren Hersteller in der Regel die Tragfähigkeit oder die Mindestbruchkraft an. Für das Halten von Lasten über Personen gilt:

  • Ist die Tragfähigkeit (z. B. WLL) angegeben, darf dieses Arbeitsmittel maximal mit der Hälfte dieses Wertes belastet werden.

  • Ist die Mindestbruchkraft angegeben, muss dieser Wert durch den erforderlichen Betriebskoeffizienten dividiert werden, um die maximal zulässige Tragfähigkeit zu erhalten.

Arbeitsmittel, bei denen die Werte der Tragfähigkeit für das Halten von Lasten über Personen nachgewiesen sind, werden nach den Herstellerangaben eingesetzt (vgl. Tabelle 1).

ccc_3010_as_1.jpgDie Regeln der Technik definieren Betriebskoeffizienten und Teilsicherheitsbeiwerte:
Betriebskoeffizient
Vereinfacht ermittelt sich der Betriebskoeffizient aus dem Verhältnis von Mindestbruchkraft zu Tragfähigkeit eines Elements. Betriebskoeffizienten für Anschlagmittel sind in der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) Anhang 1 Punkt 4.1.2.5 festgelegt.
Der Begriff Betriebskoeffizient ersetzt die alten Begriffe Sicherheitsbeiwert und Sicherheitsfaktor.

Teilsicherheitsbeiwert
Für Tragwerke sind in der Normreihe DIN EN 1990: 2010-12 ff. (Eurocode) Teilsicherheitsbeiwerte definiert.

Sind zum Halten oder Bewegen einer Last mehrere Laststränge erforderlich, ist die Belastung jedes einzelnen Laststrangs zu ermitteln. Die ermittelte maximale Belastung ist grundsätzlich maßgebend für die Dimensionierung aller verwendeten Elemente in allen Laststrängen.

Bei Verdoppelung der Betriebskoeffizienten aller verwendeten Elemente gelten die so dimensionierten Laststränge als eigensicher.

Für bewegte Lasten sind bei der Festlegung der auftretenden Kräfte zusätzlich die aus der Dynamik (Beschleunigen und Abbremsen der Last) herrührenden Kräfte mit zu berücksichtigen. Als Richtwert für diese dynamischen Kräfte hat sich die Berücksichtigung von zusätzlich mindestens 20 Prozent bewährt.