DGUV Information 209-018 - Prüfung von Pfannen

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Prüfung von Pfannen
(bisher: BGI 601)

BG-Information

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Stand der Vorschrift: Juli 2012

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorwort
Begriffserklärung1
Pfannen1.1
Befähigte Person1.2
Prüfumfang1.3
Zeitliche Abfolge der jährlichen Prüfungen1.4
Schäden an Pfannen2
Quellen- u. Literaturverzeichnis3
Abbildungsverzeichnis4
Musterprüfliste "Tägliche Inaugenscheinnahme" und "Sicht-, Funktions- und Zwischenprüfung"Anhang 1
Musterprüfliste "Außerordentliche Prüfung"Anhang 2
Musterprüfliste "Hauptprüfung"Anhang 3

Vorwort

Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen sind für die Aufnahme von feuerflüssigen Massen in metallurgischen Betrieben, wie z.B. Gießereien, Stahlwerken und Metallhütten bestimmt.

Trotz der Hinweise und Festlegungen auf das Erfordernis von Prüfungen für den Betreiber in den Vorschriften, z.B.

und weiteren allgemeinen Regeln der Technik kommt es noch immer zu Unfällen und Schadensereignissen.

Darüber hinaus ist für die Hersteller von Pfannen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die harmonisierte europäische Norm DIN EN 1247:2010-12 "Gießereimaschinen" als Maschinensicherheitsnorm (Typ C) gültig, die seit dem 29.12.2010 verbindlich ist.

Auch sind hier Benutzerinformationen niedergeschrieben, die mindestens den Stand der Technik auch für den Betreiber darstellen.

Um diese näher zu erläutern und um Missverständnisse zu vermeiden, sind im Folgenden die Prüfanforderungen hinsichtlich Häufigkeit und Umfang festgelegt.