DGUV Information 209-078 - Gesund und fit im Kleinbetrieb Absauganlagen einkaufen - aber richtig! Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung

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Abschnitt 8 - 8 Was muss bei Auftragsvergabe geklärt sein?

Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten folgende Punkte bei Auftragsvergabe geklärt und festgelegt sein:

AufgabenstellungSiehe auch Abschnitt 6 "Wie bekomme ich die richtige Anlage?"
Angewandtes ArbeitsverfahrenWie wird an dem Arbeitsplatz gearbeitet?
Abzusaugende GefahrstoffeArt der Stoffe, Temperatur, Emissionsraten
VolumenstromAuslegung der Anlage, Maße des Filters, Filterklasse
Restkonzentration am Arbeitsplatz und/oder in der ReinluftGibt es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte oder Gerätevorschriften?
Dichtheitsklasse von LuftleitungenAusströmen und Überströmen der abgesaugten Gefahrstoffe soll vermieden werden
WärmerückgewinnungEffektivität, Möglichkeit zur Reinigung muss gegeben sein (Lamellenabstand).
Reinigung der AnlageDie Anlage muss so gestaltet sein, dass alle Teile zugänglich und zu reinigen sind.
EnergieverbrauchMöglichkeit zur Überwachung des Energieverbrauchs
SchallVorgaben zur Akustik, welcher Schallpegel darf nicht überschritten werden?
LuftgeschwindigkeitDie Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz soll die vereinbarten Grenzen nicht überschreiten (Zugluft)
Anzahl der Arbeitsplätzeggf. Gleichzeitigkeit
UmgebungsbedingungenHöhenlage, Lüftungssituation im Raum, Witterungsbedingungen am Aufstellungsort der Anlage
Bauliche Randbedingungenz. B. Brandabschnitte, Lage der Außenluftansaugungen
DokumentationBetriebs- und Wartungsanleitung (Festlegen von Reinigungsintervallen, Entsorgung der Filter), CE-Konformitätserklärung, ggf. Explosionsschutzdokument
besondere Zulassungenz. B. für krebserzeugende Stoffe
Bestimmungsgemäße VerwendungStoffe, die nicht abgesaugt werden dürfen
ZuluftWo kommt sie her?
ggf. WartungsvertragWer macht Wartung und Funktionsprüfung?
AbnahmekriterienWann wird die Rechnung bezahlt?
Einweisung oder Schulung der MitarbeiterUnterstützung bei der Gefährdungsermittlung (Was ist bei der Reinigung/Entsorgung zu beachten?)

Die Anlage soll bei Übergabe dem Stand der Technik entsprechen. Dies soll vom Lieferanten bestätigt werden.

Bei Übernahme einer gebrauchten Anlage (z. B. im Rahmen einer Betriebsübernahme) sollte darauf geachtet werden, dass die Dokumentation vollständig ist.