DGUV Information 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfen zur Umsetzung

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Abschnitt 4 - Gefahrenhinweise - H-Sätze

Hinweise zu Art und Schweregrad der Gefährdung durch einen Stoff oder ein Gemisch erhält der Anwender durch die H-Sätze (vergleichbar mit den früheren R-Sätzen). Der Buchstabe H steht für Hazard und bedeutet Gefahr. Die H-Sätze sind wesentlich detaillierter als die früheren R-Sätze. Die Kennziffern sind dreistellig und nach folgen der Systematik aufgebaut:

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Gruppe der Gefahrenhinweise:

-Physikalisch-chemische GefahrenH200 ff
Beispiel: H222 - Extrem entzündbares Aerosol.
-GesundheitsgefahrenH300 ff
Beispiel: H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.
-UmweltgefahrenH400 ff
Beispiel: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Auch Kombinationen von H-Sätzen, wie es bei R-Sätzen üblich war, wurden in die CLP-Verordnung aufgenommen, allerdings nur bei der Gefahrenklasse Akute Toxizität.

Die vollständige Liste aller H-Sätze befindet sich im Anhang 4 - Gefahrenhinweise - H-Sätze.

Die Europäische Gemeinschaft hat zusätzliche H-Sätze verabschiedet, um das bisherige Schutzniveau aus den derzeit noch geltenden Rechtsvorschriften beizubehalten. Diese H-Sätze werden mit EUH und ebenfalls einer dreistelligen Kennziffer angegeben z. B.:

-EUH 014Reagiert heftig mit Wasser
-EUH 066Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
-EUH 204Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Die vollständige Liste aller EUH-Sätze befindet sich im Anhang 4 unter den H-Sätzen.