DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C27 - C27 Sicherer Einsatz auf dem Wasser

Für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten auf dem Wasser setzen die Feuerwehren überwiegend Boote ein. Bootsführer und Mannschaft müssen für Einsätze auf dem Wasser ausgebildet sein und zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten benutzen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für sichere Einsätze auf dem Wasser.

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Übung: Person im Wasser

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Bei starkem Wellengang ging der Feuerwehrmann über Bord. Bei Dunkelheit dauerte es bis zu seiner Rettung mehrere Minuten. Da er eine Rettungsweste trug, zog er sich lediglich eine Unterkühlung zu.

  • Um eine ertrinkende Person zu retten, sprang der Feuerwehrmann in das Wasser. Durch die starke Strömung wurde er in eine Dükerleitung gezogen. Rettungsversuche blieben erfolglos.

  • Das verwendete Boot kenterte im Einsatz. Mehrere Feuerwehrangehörige zogen sich dabei Verletzungen zu.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Einsätzen auf dem Wasser insbesondere

  • durch Bedingungen der Witterung oder des Gewässers, z.B.

    • Winddruck und Wellenschlag,

    • schlechte Sicht, z.B. bei Regen, Nebel, Schnee,

    • Hindernisse, Treibgut, Eisgang, Untiefen,

    • gefährliche Strömungsverhältnisse,

  • wenn Boote auf dem Wasser manövrierunfähig sind oder kentern können, z.B. durch

    • Ausfall des Antriebes,

    • Kollision,

    • Überladung,

  • wenn Rettungswesten bei Einsätzen auf dem Wasser nicht zur Verfügung stehen oder nicht benutzt werden.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziele:

  • Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebsmittel benutzt werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.

  • Boote für die Feuerwehr müssen auch in vollgeschlagenem Zustand schwimmfähig und so gestaltet und ausgerüstet sein, dass sie den Anforderungen an Feuerwehreinsätze genügen.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren", (GUV-V C53)

  • UVV "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern", (BGV/GUV-V D19)

  • DIN EN ISO 12 402-3 "Rettungswesten Stufe 150"

  • DIN EN ISO 12 402-2 "Rettungswesten Stufe 275"

  • DIN 14 961 "Boote für die Feuerwehr"

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"Große" kann es auch treffen.