Abschnitt C18.3 - Sicherheitstechnische Ausrüstung der Motorsäge
Motorsägen sind sicher, wenn sie über die erforderlichen Sicherheitsausrüstungen verfügen.
Hinweis: Ältere Motorsägen sind nachrüstbar. Dies gilt auch für die Nachrüstung zusätzlicher Sicherheitsausrüstungen, z.B. Sicherheitsketten und Sicherheitsschienen. Auskünfte erteilen die Hersteller.
Bei der Verwendung von Sonderkraftstoff wird eine Benzolbelastung verhindert.
- (1)
Vibrationsgedämpfte Griffe für beide Hände
zur Vibrationsdämpfung zwischen den Baugruppen der Motorsäge.
- (2)
Vorderer Handschutz
Der vordere Handschutz schützt vor Verletzungen an Hand und Unterarm, falls die Motorsäge hochschlägt oder die Hand abrutscht.
Der Handschutz ist zugleich Auslöseelement der Kettenbremse.
Hinweis: Der hintere Handschutz schützt vor Verletzung der Hand beim Führen der Motorsäge.
- (3)
Kettenfang
zum Schutz vor Verletzungen bei Kettenriss.
Der unterhalb der Schienenbefestigung am Motorgehäuse sitzende Kettenfang fängt die gerissene Sägekette auf.
- (4)
Kettenbremse
zum schlagartigen Stillsetzen der Sägekette, z.B. beim Hochschlagen der Motorsäge.
- (5)
Gashebelsperre
zur Verhinderung des Anlaufens der Sägekette bei unbeabsichtigtem Berühren des Gashebels.
- (6)
Kurzschlussschalter
Ein schnelles Ausschalten ohne Loslassen des Handgriffs wird ermöglicht.
- (7)
Sägekette
geschärft und geschmiert.
Sicherheitsketten mindern durch speziell geformte Sicherheitsglieder vor jedem Schneidezahn der Kette mögliche Rückschläge der Motorsäge ab.
- (8)
Krallenanschlag
zur sicheren Führung bei Fäll- und Trennschnitten.
- (9)
Kettenschutz und Transportsicherung.