Abschnitt C14.3 - Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz Gerätesatz Absturzsicherung DIN 14 800 Teil 17
Als direkte Sicherung gegen Absturz sind nur Auffangsysteme einzusetzen, die
einen Absturz ganz verhindern oder
die gesicherte Person sicher auffangen, d.h. den Fallweg begrenzen und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Auffangsysteme bestehen aus Auffanggurten DIN EN 361 und Einzelteilen und/oder Teilsystemen, die eine Verbindung zu einem Anschlagpunkt schaffen. Elemente des Auffangsystems müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich in ihrer Funktion nicht negativ beeinflussen.
Achtung! Der Freiraum unterhalb des Benutzers muss so groß sein, dass die abstürzende Person sicher aufgefangen werden kann. Er besteht aus dem Fallweg, dem Bremsweg, dem Weg des Verrutschens und der Dehnung der Einzelteile sowie einem Sicherheitsabstand zur möglichen Aufprallfläche.
Auffanggurte dürfen bei Fallstrecken über 50 cm nur in Verbindung mit einem Falldämpfer verwendet werden. Ohne wirksame Falldämpfung können in Abhängigkeit von der Absturzhöhe sehr hohe Stoßkräfte auftreten.
Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz
sind vom zuständigen Einheitsführer festzulegen,
müssen ausreichend tragfähig sein; ausreichend tragfähig sind z.B. Sicherheits-Dachhaken und bauseitige Anschlagpunkte auf Flachdächern, so genannte Securanten,
dürfen ein unbeabsichtigtes Lösen des Auffangsystems nicht ermöglichen; z.B. freie Rohr- und Trägerenden sind als Anschlagpunkte ungeeignet.
Hinweis: Nach den Technischen Baubestimmungen muss die Tragfähigkeit eines Anschlagpunktes für eine Person z.B. für eine statische Einzellast von 6 kN nachgewiesen sein. Der Sicherheitsfaktor beträgt dabei 1,25.
Unterweisungen müssen vor der ersten Benutzung einer PSA gegen Absturz und bei Bedarf erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich.
PSA gegen Absturz sind vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
Mindestens einmal jährlich sind PSA gegen Absturz von einer befähigten Person zu prüfen.
Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte PSA gegen Absturz sind der Benutzung zu entziehen.
Auffanggurt nach DIN EN 361
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz unterliegen einer EG-Baumusterprüfung durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle.