Abschnitt C10.1 - Anschlagmittel und Anschlagpunkte
Zugseile von Seilwinden oder Seilzügen dürfen mit der Last nur durch geeignete Anschlagmittel verbunden werden.
Geeignete Anschlagmittel sind z.B. Drahtseile (Stropps), Hakenketten, Hebebänder und Schäkel als lösbare Verbindungsteile.
Zur feuerwehrtechnischen Beladung gehörende Anschlagmittel sind z.B.:
verschieden lange Drahtseile mit einem Nenndurchmesser von 16 mm und mit 200 mm langer Öse oder Kausche als Seilendverbindung,
Hebebänder, z.B. als Endlosschlingen,
Schäkel mit einer Beanspruchung bis 50 oder 100 kN.
Anschlagpunkte von der Anzahl und Tragfähigkeit so auswählen, dass die Zugkräfte sicher aufgenommen werden können.
An Fahrzeugen nur die dafür vorgesehenen Anschlagpunkte benutzen, z.B. die Anhängerkupplung oder Abschleppvorrichtungen.
Dienen Fahrzeuge als Festpunkt, sind sie durch Betätigen der Feststellbremse und Vorlegen von Unterlegkeilen gegen Bewegung zu sichern.
Beim Anschlagen an Bäumen geeigneten Baumschutz verwenden, z.B. Brettstücke, ggf. auch Schlauchbrücken.