DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt C4.2 - Minderung der Dieselmotor-Emissionen

Lüftungstechnische Maßnahmen:

  • Emissions-Minderungen sind durch lüftungstechnische Maßnahmen möglich.

  • Ganz oder teilweise geschlossene Stellplatzbereiche sind mit einer lüftungstechnischen Anlage auszurüsten.

  • Einer technischen Raumlüftung sind auf Grund des Gefahrenminimierungsgebotes immer Abgasabsaugungen vorzuziehen.

Technische Maßnahmen:

  • Verwendung von eingebauten oder aufgesteckten Dieselpartikelfiltern.

Abgasabsaugungen:

  • Am zweckmäßigsten ist die Erfassung der Dieselmotor-Emissionen durch Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie.

  • Abgasabsaugung ist immer erforderlich, wenn in der Fahrzeughalle noch persönliche Schutzausrüstungen untergebracht sind.

  • Abgasabsaugungen

    • müssen mit Unterdruck arbeiten,

    • müssen die Abgase an der Austrittsstelle möglichst vollständig erfassen und so abführen, dass sie nicht in Arbeitsbereiche gelangen,

    • sollen sich bei der Ausfahrt aus dem Stellplatzbereich automatisch vom Fahrzeug trennen.

  • Arbeitsstände in Werkstätten müssen mit Abgasabsaugungen ausgerüstet sein, wenn Arbeiten bei laufendem Dieselmotor durchgeführt werden.

bgi-8651_abb172.jpg

Betriebsanweisung "Dieselmotor-Emissionen" für Werkstätten

bgi-8651_abb173.jpg

Abgasabsaugung im Werkstattbereich

bgi-8651_abb174.jpg

Nur ein Notbehelf - die Ableitung von Abgasen mittels Abgasschlauch ins Freie.

bgi-8651_abb175.jpg

Der Abgasschlauch trennt sich automatisch unmittelbar vor der Ausfahrt ins Freie.

bgi-8651_abb176.jpg

Beim Standbetrieb von Motoren Abgasschläuche verwenden.