Abschnitt C4.1 - Dieselmotor-Emissionen
Dieselmotor-Emissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe.
Maßnahmen zur Minderung der Dieselmotor-Emissionen sind z.B.:
der Einsatz schadstoffarmer Dieselmotoren und weitgehend schwefelfreier Kraftstoffe,
die regelmäßige Wartung,
der Einsatz von Partikelfiltern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Schutzmaßnahmen für Bereiche, in denen Dieselmotor-Emissionen auftreten können, beschreibt die TRGS 554 "Dieselmotor-Emissionen", z.B. für:
Stellplatzbereiche (Abstellbereiche) für Fahrzeuge mit Dieselmotor,
Instandsetzungs- und Wartungsbereiche für Fahrzeuge mit Dieselmotor.