DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 8 - 8 Medikamentengabe

Eine Medikamentengabe an Kinder sollte wirklich nur dann erfolgen, wenn es medizinisch notwendig ist.

Neben der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sollte zusätzlich eine schriftliche, eindeutige Medikation einer Ärztin oder eines Arztes vorliegen. Gegebenenfalls ist eine Einweisung über das Verhalten in Notfällen (z. B bei allergischem Schock) durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt notwendig. Um Doppelgaben von Medikamenten zu vermeiden, ist die Dokumentation, wann und durch wen die Medikamentengabe erfolgt ist, wichtig.

Des Weiteren sollte die betreuende Medizinerin bzw. der betreuende Mediziner oder eine benannte Person jederzeit telefonisch für Rücksprachen erreichbar sein.

Die Medikamente sind nach Vorschrift zu lagern und vor dem Zugriff der Kinder zu schützen.