DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Garten

Das Außengelände eines Grundstücks sollte eingezäunt sein, damit Kinder es nicht verlassen können und unbemerkt in den Straßenverkehr geraten.

Regentonnen können aufgrund der Wassermenge und der Beschaffenheit die Gefahr mit sich bringen, dass Kinder dort hineinfallen und ertrinken. Um dem vorzubeugen, sind Regentonnen oder Ähnliches gegen Hineinfallen zu sichern. Auf dem Grundstück angelegte Teiche oder Schwimmbecken sollen ebenfalls gesichert sein. Umzäunungen, die mindestens 1 m hoch und nicht erkletterbar sind, bieten einen wirksamen Schutz. Eine Alternative stellt auch die stabile Abdeckung der Wasserfläche dar. In die Sicherheitsüberlegungen sind auch die Zugänge zu Schwimmbecken wie Leitern oder Treppen mit einzubeziehen.

Sind Teiche, Bäche oder Schwimmbecken auf angrenzenden Grundstücken, so muss das eigene Grundstück eingefriedet werden. Wenn bei Ausflügen Wasserflächen zugänglich sind, ist eine intensive Beaufsichtigung der Kinder erforderlich.

Auch draußen gilt die Regel, dass nichts Unbekanntes, auch keine Früchte, Beeren o. ä., in den Mund genommen werden darf. In Reichweite von Kindern sollen keine Pflanzen mit Dornen oder hohem Giftpotential angepflanzt sein.