DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 16.7 - 16.7 Expositionsverzeichnis

Tätigkeiten mit Formaldehyd gefährden die Gesundheit und Sicherheit, wenn der Schichtmittelwert den AGW überschreitet oder wenn die Kurzzeitwertbedingungen nicht eingehalten werden. Beispiele für derartige Tätigkeiten sind das Zuschneiden der Präparate, das Umfüllen von Formaldehydlösung oder das Entsorgen der Asservate. Eine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis ist notwendig, wenn der Nachweis ausreichender Schutzmaßnahmen nicht erbracht werden kann. Bei anderen CM-Stoffen ohne Luftgrenzwert ist eine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis notwendig, wenn mehr als eine nur geringe Gefährdung besteht.