Abschnitt 5.4 - 5.4 Sonstige Gefährdung
Die Beurteilung von sonstigen Gefährdungen durch zum Beispiel Trockeneis oder flüssigen Stickstoff und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen muss im Einzelfall mithilfe der Ermittlung nach Kapitel 4 erfolgen. Zu berücksichtigen ist auch die mögliche erhöhte Aufnahme von Gefahrstoffen als Folge von Stich- oder Schnittverletzungen, zum Beispiel durch kontaminierte Nadeln oder Kanülen an Laborautomaten.