Anhang 8 - Beispiele für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung
Arbeitsplatz | Tätigkeit | Begründung | Quellen |
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Arztpraxis | Schaumdesinfektion kleiner Flächen in geringem Umfang mit Produkten ohne Gefahrstoffkennzeichnung | Die Produkte sind alkoholfrei, nicht entzündbar und nicht als gefährlich gekennzeichnet. Es werden nur ml-Mengen eingesetzt, Expositionsdauer < 15 min, Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes, keine Gefährdung der Haut durch Feuchtarbeit. | TRGS 400 TRGS 401 TRGS 525 DGUV Information 207-206 |
Arztpraxis | Desinfektion und Reinigung von Dialysegeräten mit Zitronensäure in Kartuschen | Zitronensäure kann schwere Augenreizung verursachen (H319). Bei der üblichen Handhabung ist keine Exposition zu erwarten. | TRGS 400 DGUV Information 207-206 |
Büro | Verwenden von "Haushaltsprodukten" * in haushaltsüblicher Menge und Häufigkeit. Beispiele:
| Keine relevanten gefährlichen Eigenschaften, geringe Menge und kurze Expositionsdauer < 15 min. | TRGS 400 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung, LV 45 |
Patientenzimmer | Gelegentliche Verwendung von Lösemitteln wie Aceton zum Entfernen von Pflasterresten z. B. mit einem getränkten Wattestäbchen | Aceton ist eine entzündbare Flüssigkeit (H225), kann schwere Augenreizung verursachen (H319), hat eine spezifische Zielorgan-Toxizität (H336). Es werden nur ml-Mengen eingesetzt, Expositionsdauer < 15 min, Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes, Verspritzen in die Augen nicht zu erwarten, keine Gefährdung der Haut durch Feuchtarbeit. Zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdung sind Grundmaßnahmen wie die Vermeidung wirksamer Zündquellen ausreichend. | TRGS 400 TRGS 401 |
Pflege | Verteilen von Arzneimitteln in fester Darreichungsform:
| Bei diesen Darreichungsformen ist keine Exposition zu erwarten. | TRGS 525 |
Pflege | Verwendung von Spül-, Allzweck-, Neutral- oder Alkoholreinigern in haushaltsüblicher Menge und Häufigkeit | Inhaltsstoffe sind überwiegend Tenside und Alkohole in geringer Konzentration. Die in der Regel verdünnten Anwendungslösungen weisen keine Gefahrenklassen mehr auf. Es werden nur ml-Mengen eingesetzt, Expositionsdauer < 15 min, keine Gefährdung der Haut durch Feuchtarbeit. | TRGS 400 |
Pflege | Eincremen von Patienten und Patientinnen | Körperpflege- und Körperhygienemittel sind auf Konsumentensicherheit geprüfte Produkte. Für sie existieren neutrale Gefährdungsbeurteilungen, die in die Formulierung des Produktes und die Gebrauchsanweisungen eingegangen sind. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in der Körperpflege darf es in aller Regel keine Gefährdungen geben. | Kosmetik-VO und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (sinngemäß) |
Therapeutische Praxis | Händedesinfektion in geringem Umfang im Rahmen der häuslichen Krankenpflege | Die Wasser-/Alkohol-Gemische werden nur in ml-Mengen in gebrauchsfertiger Konzentration eingesetzt. Sie sind entzündbar. Zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdung sind Grundmaßnahmen wie die Vermeidung wirksamer Zündquellen ausreichend. Die Produkte sind für den direkten Hautkontakt vorgesehen. Die Expositionsdauer beträgt < 15 min. Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden eingehalten. Es besteht keine Gefährdung durch die dermale Aufnahme von Alkohol. | TRGS 400 DGUV Information 207-206 |
Zahnarztpraxis | Pflege von Stahlbohrern durch Setzen einzelner Tröpfchen oder durch Einsprühen mit Schmieröl | Die Produkte können entzündbar und hautreizend sein. Es werden nur ml-Mengen eingesetzt, Expositionsdauer < 15 min, Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes, auch bei Aerosolbelastung durch Sprühen. Zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdung sind Grundmaßnahmen wie die Vermeidung wirksamer Zündquellen ausreichend. | TRGS 400 TRGS 401 |
Haushaltsprodukte sind Produkte, die für den privaten Endverbrauch im Einzelhandel in Selbstbedienung erhältlich sind.