DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Explosive Stoffe oder Gemische

Als explosiv bezeichnet man Stoffe oder Gemische, die bei Einwirkung von thermischer Energie (Wärme, Flammen) oder mechanischer Energie (Reibung, Schlag) spontan heftig reagieren, so dass eine hohe Energiefreisetzung und ein hoher Druckaufbau zu sehr schneller Ausbreitung von Druckwellen führen.

Explosiv sind beispielsweise zahlreiche organische Nitroso- und Nitroverbindungen, hochnitrierte Aromaten, Salpetersäureester, viele Verbindungen mit N-N-Bindung (Azo- und Diazoverbindungen, Stickstoffwasserstoffsäure, Azide), Salze der Knallsäure (Fulminate), Chlor- und Iodstickstoff sowie Acetylide; weiterhin viele peroxidische Verbindungen (Peroxosäuren, Peroxosäureester, Peroxide, Hydroperoxide), gealterte Alkalimetallamide.

Mischungen oxidierender Verbindungen, z. B. Nitrate, Chlorate, Perchlorate, rauchende Salpetersäure, konzentrierte Perchlorsäure und Wasserstoffperoxidlösung (30 %), mit brennbaren und reduzierenden Stoffen können explosionsgefährlich sein. Beispielsweise reagiert rauchende Salpetersäure explosionsartig mit Aceton, Ether, Alkohol, Terpentinöl.

Die Herstellung von explosiven Stoffen oder Tätigkeiten mit ihnen erfordern Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit speziellen Arbeitsmethoden und besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Einige dieser Stoffe fallen auch unter das Sprengstoffgesetz und deren Herstellung sowie Besitz ist auf Grund sprengstoffrechtlicher Vorschriften reglementiert.

  • Siehe auch DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (DGUV Information 213-851 "Working Safely in Laboratories"), Abschnitt 5.1.3