Abschnitt 5.1 - 5.1 Sicherheitskonzept
In Abhängigkeit von den unterschiedlichen Kassensicherungen und Arbeitsverfahren können bauliche und elektronische Einrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen das Risiko eines Raubüberfalls oder das Abfangen von Versicherten reduzieren.
Hierzu gehören:
Aktiv sichern durch bauliche Maßnahmen und mechanische Sicherungseinrichtungen, z. B.
feste Bauweise, einbruchhemmende Außenfenster und -türen bzw. Installation gleichwertiger Nachrüstelemente an Fenstern und Türen
Kassensicherungs-Einrichtungen, Wertschutzschränke
Überwachen und melden durch elektronische und optische Systeme, z. B.
Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung der allgemeinen Geschäftsräume
Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung von Werten in Wertschutzschränken bzw. -räumen
Überfallmeldeanlagen zur Meldung von Gefährdungen
Zutrittskontrollanlagen, Personenvereinzelung z. B. mit Biometrie oder Zeitfenstertechnik
digitale optische Raumüberwachungsanlagen
Videoüberwachung für sonstige Bereiche (SB-Foyer, Geldtransport-Schleuse, Garage)
Zeitverschluss-/Zeitfenstertechnik/Öffnungsverzögerung/Zugriffsbeschränkung
Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen wie Zutritts- und Verhaltensregeln,
Anweisungen und Kontrollen, z. B.:
Betriebsanweisung gemäß § 25 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen"
Interventionsregelung
Einweisung/Unterweisung
Kontrolle und Dokumentation