DGUV Information 203-071 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.3 - 5.3 Notwendige Ausstattungen

Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehört es, die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen bereitzustellen.

Diese beziehen sich nicht nur auf die Prüfgeräte, sondern auch auf die erforderlichen Schutz- und Hilfsmittel (z. B. Persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge). Die Beschaffung sollte in Abstimmung mit der Prüfperson erfolgen.

ccc_1932_as_2.jpgHinweis
Hinweise zur Auswahl geeigneter Prüfgeräte sowie von Schutz- und Hilfsmitteln für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel können den DGUV Informationen 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" und 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" entnommen werden.
ccc_1932_as_17.jpg

Abb. 3
Beispiel möglicher Ausstattung für die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel

ccc_1932_as_6.jpg

Abb. 4
Beispiel möglicher Ausstattung für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel