DGUV Information 250-410 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 9 "Quecksilber oder seine Verbindungen"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 90321

ArbeitsstoffParameterBiologischer GrenzwertUntersuchungsmaterialProbennahmezeitpunkt
Quecksilber, metallisches und seine anorganischen QuecksilberverbindungenQuecksilber25 μg/lBlutKeine Beschränkung
Quecksilber100 μg/lUrinKeine Beschränkung
Quecksilber, organische QuecksilberverbindungenQuecksilber100 μg/lBlutKeine Beschränkung

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.