Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen
Angaben aus der KMR-Gesamtliste1:
Benzol | Krebserzeugend K1; Erbgutverändernd M2 |
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1Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, TRGS 905 und TRGS 906.
Empfehlungen der MAK-Kommission:
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert)
MAK-Wert | Bemerkungen | ||
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ml/m3(ppm) | mg/m3 | ||
Benzol | entfällt | entfällt | Gefahr der Hautresorption |
Krebserzeugend: Kategorie 1 | |||
Keimzellmutagen: Kategorie 3A |
Hinweise auf die besonderen Gefahren und Sicherheitsratschläge (R- und S-Sätze):
R 11 | Leichtentzündlich |
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R 36/38 | Reizt die Augen und die Haut |
R 45 | Kann Krebs erzeugen |
R 46 | Kann vererbbare Schäden verursachen |
R 48/23/24/25 | Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 65 | Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
S 45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
S 53 | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen |