DGUV Information 250-453 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"
Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringer Exposition
a)
Ganzkörper-Vibrationen
Vorsorgeuntersuchungen sind nicht anzubieten oder zu veranlassen bei Vibrationsbelastung unterhalb der Auslösewerte nach ArbMedVV (s. Tabelle mit Expositionswerten). Ebenso sind Vorsorgeuntersuchungen nicht erforderlich
beim Fahren von:
Pkw, Taxis und Kleintransportern
Gabelstaplern auf ebenen Fahrbahnen (z.B. ebene Fahrbahnen in Fabrikhallen)
Diesel- und Elektrokarren auf ebener Fahrbahn
Lastkraftwagen im Straßenverkehr
Schienenfahrzeugen.
b)
Hand-Arm-Vibrationen
Vorsorgeuntersuchungen sind nicht anzubieten oder zu veranlassen bei Vibrationsbelastung unterhalb der Auslösewerte nach ArbMedVV (s. Tabelle mit Expositionswerten).