DGUV Information 250-453 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringer Exposition

  1. a)

    Ganzkörper-Vibrationen

    Vorsorgeuntersuchungen sind nicht anzubieten oder zu veranlassen bei Vibrationsbelastung unterhalb der Auslösewerte nach ArbMedVV (s. Tabelle mit Expositionswerten). Ebenso sind Vorsorgeuntersuchungen nicht erforderlich beim Fahren von:

    • Pkw, Taxis und Kleintransportern

    • Gabelstaplern auf ebenen Fahrbahnen (z.B. ebene Fahrbahnen in Fabrikhallen)

    • Diesel- und Elektrokarren auf ebener Fahrbahn

    • Lastkraftwagen im Straßenverkehr

    • Schienenfahrzeugen.

  2. b)

    Hand-Arm-Vibrationen

    Vorsorgeuntersuchungen sind nicht anzubieten oder zu veranlassen bei Vibrationsbelastung unterhalb der Auslösewerte nach ArbMedVV (s. Tabelle mit Expositionswerten).