DGUV Information 250-442 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe"
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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition Ofenarbeiten in der Steinkohlekokerei
Lagern, Transport und Verarbeitung von Festpech für Elektroden
Herstellen und Verarbeiten von Feuerfestmaterial mit Teerpechbindung
Anschlagen gebrannter Elektroden zur Aluminiumgewinnung
Abstechen von Hochöfen der Metallerzeugung
Pfannenfeuerplatz in der Stahlerzeugung
Herstellen von Kleinkörpern aus Kohlenstoff und Elektrographit
Spritzauftrag von Teer bzw. Teer-/Epoxidbeschichtungen zum Korrosionsschutz
Herstellen und Demontage von Kork-Teer-Dämmungen
Entfernen von Holzpflaster, das mit Steinkohlenteerpech-Heißkleber verlegt wurde
Brennschneidarbeiten an teerbehafteten Teilen
Schornsteinreinigen von Feuerungen mit Braunkohle, Steinkohle, Holz.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 250-442 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe"
Abschnitt 1, Rechtsvorschriften
Abschnitt 2, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 3, Untersuchungsanlässe
Abschnitt 3.1, Grenzwerte
Abschnitt 3.2, Spezifische Empfehlungen
Abschnitt 3.3, Aufnahmewege
Abschnitt 4, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Abschnitt 4.2, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Abschnitt 4.3, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Abschnitt 5, Bemerkungen