DGUV Information 250-429 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 27 "Isocyanate"

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Abschnitt 3.3 - Aufnahmewege

Isocyanate können am Arbeitsplatz vorwiegend über die Atemwege, aber auch über die Haut in den Körper gelangen.

Isocyanate werden in monomerer und prepolymerer Form verwendet. Die arbeitsmedizinische Relevanz von präpolymeren Isocyanaten auf Basis monomerer Diisocyanate hängt entscheidend von dem Gehalt und der Flüchtigkeit der monomeren Diisocyanate, Verarbeitungstechnik, Temperatur und Raumverhältnissen sowie auch von der Disposition zu Erkrankungen der Atemwege ab.

Die Aufnahme der auf dem Lack- und Klebstoffsektor zur Anwendung gelangenden tri- und höherfunktionellen Isocyanate ist geringer, wenn

  • ihr Gehalt an flüchtigen Isocyanaten unter 0,7 % liegt, bezogen auf Festkörper ohne Lösemittel und

  • keine Anwendungstechniken, wie z.B. Spritzen von Lacken oder Verarbeiten bei höheren Temperaturen, bei unzureichender Raumbelüftung eingesetzt werden.

Bei den zuletzt genannten Anwendungstechniken können sich gesundheitsgefährdende Konzentrationen dieser Stoffe, z.B. in Aerosolform, neben überhöhten Lösemittelkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz einstellen.