Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen,
hier: Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen"
(bisher: BGI/GUV-I 504-23h)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Mai 2009
Vorbemerkungen
Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben (siehe hierzu auch BGI/GUV-I 504-23a-f).
Darüber hinaus enthält die TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" zu weiteren atemwegssensibilisierenden Arbeitsstoffen Hinweise für die arbeitsmedizinische Vorsorge.