DGUV Information 250-426 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen"

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Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen"
(bisher: BGI/GUV-I 504-23h)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Mai 2009

Vorbemerkungen

Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben (siehe hierzu auch BGI/GUV-I 504-23a-f).

Darüber hinaus enthält die TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" zu weiteren atemwegssensibilisierenden Arbeitsstoffen Hinweise für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsvorschriften1
Arbeitsmedizinische Vorsorge2
Bemerkungen3