Abschnitt 3.1 - Grenzwerte
Für Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung, verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze gibt es zurzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
Für Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition mit Gesundheitsgefährdung, verursacht durch unausgehärtete Epoxidharze gibt es zurzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).