DGUV Information 250-411 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 "Methanol"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Abbruch-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Behebung von Betriebsstörungen in Herstellungs- und Abfüllanlagen

  • Verarbeitung methanolhaltiger Zubereitungen

  • in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung

  • im Spritzverfahren bei ungenügender Lüftung

  • Filterwechsel oder -wäsche

  • Konservierung und Präparation von Tierkörpern

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen

  • Offener Umgang mit Methanol bei Reinigungsarbeiten und Tauchverfahren

  • Textilveredelung

  • Herstellung und Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe

  • Oberflächenbeschichtung (maschinelles Auftragen) in der Metallverarbeitung.