DGUV Information 211-031 - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen

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Abschnitt 3 - Wozu dienen bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen?

Die Arbeitsaufgaben an Fahrerarbeitsplätze lassen sich in primäre und sekundäre Arbeitsaufgaben einteilen.

Die primären Aufgaben ("Fahrtätigkeit" im öffentlichen Straßenverkehr), für die das Fahrzeug von seinem ureigenen Zweck her vorgesehen ist und die durch die Steuerung und Bedienung des Fahrzeugs in der vorgesehenen Weise durch den Fahrer erfüllt werden. Beispiele hierfür sind die Beförderung von Menschen im Personenverkehr, der Transport von Waren und Material auf Umschlagplätzen oder die Kommissionierung von Aufträgen in Lagern. Die Erfüllung der primären Arbeitsaufgaben am Fahrerarbeitsplatz kann lediglich durch die zweckdienliche Verwendung des Fahrzeugs als Arbeitsmittel erfolgen. Zunehmend unterstützen Bildschirmgeräte auch diese primären Aufgaben wie z.B. Navigationssysteme, Abstandsanzeigen, Kamerabilder bei Rückwärts- und Rangierfahrten.

Die sekundären Aufgaben ("fahrfremde Tätigkeiten" im öffentlichen Straßenverkehr) sind diejenigen, die sich nicht auf den ureigenen Zweck beziehen sondern auf Zwecke in neben- oder nachgelagerten Bereichen der Fahrtätigkeit. Beispiele hierfür sind die Steuerung und Überwachung von an- bzw. aufgebauten Geräten, der Fahrkartenverkauf im ÖPNV durch den Busfahrer, die Disposition im Materialtransport oder die in Echtzeit stattfindende Aktualisierung des Warenwirtschaftsystems im Lager.

Für die Erfüllung der sekundären Arbeitsaufgaben ist unter Umständen die Ausstattung des Fahrzeugs bzw. des Fahrerarbeitsplatzes mit einer zusätzlichen Technologie erforderlich. Häufig handelt es sich hierbei um ein Bildschirmgerät, das vom Fahrer zusätzlich zur primären Aufgabe kontrolliert bzw. bedient werden muss.

Die bordeigenen Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen können in zwei Kategorien eingeteilt werden. Die erste Kategorie umfasst Systeme mit einer statischen Funktion bzw. einer Menge von statischen Funktionen, die vom Fahrer lediglich abgerufen werden können. Ein Beispiel hierfür ist ein Bildschirmgerät für den Fahrkartenausdruck und -verkauf im ÖPNV. Die zweite Kategorie umfasst Systeme, die zur interaktiven Unterstützung des Arbeitsablaufs dienen und vom Fahrer kontextabhängig bedient werden müssen. Beispiele für solche interaktive Funktionen sind

  • die Einsatzlenkung des Fahrzeuges durch eine Leitstelle,

  • die Kommunikation des Fahrers mit der Leitstelle,

  • die Auftragsbearbeitung durch den Fahrer "on-line" oder "off-line",

  • Bereitstellung (auf Abruf) von diversen Informationen für den Fahrer,

  • Steuerung und Überwachung von Streugeräten im Winterdienst.

In der Regel umfassen die Systeme dieser Kategorie hierfür eine zumindest einseitige Kommunikation bzw. Information zum Fahrerarbeitsplatz (Ablaufsteuerung) und meist auch einen Kommunikationsrückweg (Dateneingabe) vom Fahrerarbeitsplatz zur Einsatzleitung, zur Warenwirtschaft oder anderen Einheiten.

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Abb. 1. IT-gestützte Fahrzeuge in der Warenhaltung

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Abb. 2. Bus des ÖPNV mit IT-Terminal

Für bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen ist grundsätzlich zu überlegen, ob durch den Einsatz eines Bildschirmgerätes auch zusätzliche unerwünschte Belastungen für den Fahrer an seinem Arbeitsplatz auftreten können und falls ja, wie diesen durch geeignete allgemeine Maßnahmen zu begegnen ist. Des weiteren muss in der betrieblichen Praxis am jeweils konkreten Fahrerarbeitsplatz geprüft werden, ob weitere spezifische Belastungen durch den Einsatz des Bildschirmgeräts entstehen können, welche Faktoren darauf Einfluss haben und welche konkreten Maßnahmen entsprechend durchgeführt werden sollten.

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Abb. 3. Typische Situation der Einbindung von Kommunikations- und Informationssystemen an Fahrerarbeitsplätzen