Abschnitt 17.4 - 17.4 Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
Bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) bestehen Gefahren durch den elektrischen Strom.
Abb. 21 Hochspannungsmast mit Funkanlage
Die Schutzmaßnahmen bei diesen Arbeiten sind mit dem Anlagenverantwortlichen des EVU abzustimmen und die Schutzabstände nach Tabelle 5 einzuhalten. Das Ausschwingen von Leitungsseilen, Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln ist zu berücksichtigen.
Nennspannung [V] | Schutzabstand [m] bei nichtelektrotechnischen Arbeiten | Schutzabstand [m] bei bestimmten elektrotechnischen Arbeiten1) |
---|---|---|
bis 1.000 V | 1,0 | 0,5 |
über 1 kV bis 110 kV | 3,0 | 2,0 |
über 110 kV bis 220 kV | 4,0 | 3,0 |
über 220 kV bis 380 kV oder bei unbekannter Spannung | 5,0 | 4,0 |
Tabelle 5 Schutzabstände bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen, abhängig von der Nennspannung gemäß § 7 DGUV Vorschrift 3/4
Bestimmte elektrotechnischen Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder unter deren Aufsichtsführung durchgeführt werden.