Abschnitt 9.2 - Rettungsübungen
Die Rettungsmaßnahmen sind in regelmäßigen Abständen mit den zuständigen Einsatzkräften (z.B. eigenes Personal, Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergwacht, Technisches Hilfswerk, DLRG) zu üben und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Abb. 9.2.1 und Abb. 9.2.2: Übung zur Rettung einer Person aus einer Kaplanturbine
Abb. 9.2.3: Beispiel einer Rettungsübung in einem Maschinenhaus eines Wasserkraftwerks
Abb. 9.2.4: Beispiel einer Rettungsübung an einer Steigleiter eines Schachtes