DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Abschnitt 5.3 - Beispiele für Dachausstiege und Anschlageinrichtungen auf Dächern mit Neigungen > 20°

Bei der Benutzung von Ausstiegen auf geneigten Dächern (Dächer mit einer Neigung > 20°) sind Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz, mindestens der Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, erforderlich.

Im Dachinneren liegende Anschlagpunkte für PSAgA sind nach Abschnitt 2.10 auszuwählen.

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Abb. 5.3.1: Der Dachausstieg verfügt über eine seitlich am Dachsparren angebrachte Anschlageinrichtung nach DIN EN 795 (roter Pfeil) zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz. Der Anschlagpunkt muss entsprechend Abb. 5.3.2 gekennzeichnet sein.

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Abb. 5.3.2: Beispiel für die Kennzeichnung einer Anschlagskonstruktion der Klasse B, u.a. mit Hinweis zum Hersteller und zur Beachtung der Gebrauchsanleitung

Für ein sicheres Benutzen der Dachausstiege darf auch auf Sicherungsmöglichkeiten auf der Dachfläche (siehe auch Abb. 5.3.4 und 7.5.2.1), die sich in Reichweite des Dachausstieges (Reichweite ≤ 80 cm) befinden, zurückgegriffen werden. Weiter vom Dachausstieg entfernte Anschlageinrichtungen dürfen mit Hilfsmitteln, z.B. Teleskopstangen, benutzt werden.

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Abb. 5.3.3: Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 in verschiedener Ausführung für unterschiedliche Einbausituationen.

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Abb. 5.3.4: Der oberhalb des Dachausstieges liegende Sicherheitsdachhaken kann als Anschlagpunkt genutzt werden.

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Abb. 5.3.5: Einsatz einer Dachspirale

Dachspiralen sind Anschlagpunkte (DIN EN 795) mit einem wendelförmig gedrehten Ende zur Aufnahme von Verbindungsmitteln. Bei Installation der Dachspirale in Dachausstiegsnähe kann sich der Monteur bereits vor dem Betreten der Dachfläche durch ein Anschlagen seines Sicherungsseils an der Auffangöse der Spirale gegen Absturz sichern.

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Abb. 5.3.6: Detaildarstellung der Dachspirale

Zu erkennen ist die Anschlagöse sowie die wendelförmig ausgeführte Spirale.