DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Kernspintomographie (MRT)

Ergänzende Hinweise

Bei der Kernspintomographie werden zur Bilderzeugung die Eigenschaften von Wasserstoffkernen in hohen Magnetfeldern ausgenutzt.

Die besonderen Gefährdungen sind hier:

  • Rückenbelastungen durch Lagern und Umlagern von Patienten,

  • Infektionsgefährdungen,

  • Lärm,

  • Gefährdungen durch magnetische Kräfte,

  • Kälte bei Schnellabschaltung.

Die Belastung der Mitarbeiter durch gehörgefährdenden Lärm ist soweit wie technisch möglich zu reduzieren. In den Anlagen können Schalldruckpegel über 90 dB(A) erreicht werden, deshalb ist auch hier ein extra Bedienraum erforderlich.

Die Gefährdung durch magnetische Kräfte beruht auf einem dauerhaften Magnetfeld, dessen magnetische Flussdichte derzeit üblicherweise 1,5 bis 3 Tesla beträgt. Es sind aber auch schon Anlagen mit bis zu 8 Tesla in Planung. Diese Feldstärken verursachen Anziehungskräfte auf magnetisierbare Materialien, welche menschliche Kräfte weit übersteigen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, diesen Wirkbereich, am Boden zu kennzeichnen.

Für den Eingang wird von der Feuerwehr in einigen Bundesländern ein Hinweisschild gemäß DIN 4066: 1997-07, "Hinweisschilder für die Feuerwehr", gefordert, damit im Brandfall die Rettungskräfte informiert sind und diesen Raum nicht mit normaler Ausrüstung mit ferromagnetischen Materialien betreten.

Für weitere Hinweisschilder auf elektromagnetische Gefahren siehe DGUV Vorschrift 15 bzw. 16 "Elektromagnetische Felder".

Bei der Notabschaltung ("Quenchen") zur Stilllegung des Magneten, z. B. für Bergungsmaßnahmen, wird tiefkaltes Helium abgeblasen. Diese Leitung muss geschirmt nach außen geführt werden. Sie darf nicht in Einzugsbereiche anderer Räume führen. Dieser Gefahrenbereich ist zu kennzeichnen.

In der Nähe des MRT-Raum oder im Raum selber sind Lagermöglichkeiten für Patientenlagerungsmaterial, Persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm und spezielle MRT-kompatible Gerätschaften, wie z. B. antimagnetische Untersuchungsinstrumente, usw. vorzusehen.

Die Feuerlöscher in der Umgebung des MRT-Raumes müssen alle aus antimagnetischen Material bestehen, da im Brandfall die Möglichkeit besteht, dass Hilfskräfte diese Feuerlöscher mit in den MRT Raum bringen.