DGUV Information 212-621 - Gehörschutz Kurzinformation

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Abschnitt 4 - Welcher Gehörschützer ist der Richtige?

Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass der maximal zulässige Expositionswert von 85 dB(A) am Ohr des Gehörschutzbenutzers nicht überschritten wird. Dazu darf die Schalldämmung des Gehörschutzes nicht zu niedrig gewählt werden.

Sehr wichtig ist auch der Tragekomfort. Ein Druck- oder Fremdkörpergefühl ist bei keinem Gehörschutz ganz zu vermeiden. Schmerzen dürfen jedoch nicht entstehen. Die notwendige sprachliche Verständigung muss möglich sein. Nur so wird der Gehörschutz über die gesamte Expositionszeit getragen.

Richtig ist der Gehörschutz mit geeigneter Schalldämmung, der im Lärm ständig benutzt werden kann!

Bitte beachten Sie zur richtigen Handhabung und Pflege die Hinweise in der Gebrauchsanweisung.

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