DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Anforderungen an Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471

Die Norm DIN EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen" vom September 2013, inzwischen mit Stand DIN EN ISO 20471:2017, hat die DIN EN 471 "Warnkleidung" ersetzt und legt die Anforderungen an Schutzkleidung fest, die die Anwesenheit des Trägers oder der Trägerin visuell signalisieren soll. Warnkleidung soll den Träger oder die Trägerin bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen durch Fahrzeugscheinwerfer in der Dunkelheit unabhängig von Körperhaltungen und Positionen als Person auffällig machen. Um zu gewährleisten, dass die Warnkleidung auffällig erkennbar ist, sind Leistungsanforderungen an das farbige, fluoreszierende Hintergrundmaterial, das retroreflektierende Material sowie an die Mindestflächen und die Anordnung dieser Materialien festgelegt (DIN EN ISO 20471:2017).

Nach der DIN EN ISO 20471 sind sowohl die fluoreszierenden als auch die retroreflektierenden Materialien so auf dem Kleidungsstück verteilt, dass eine Rundumsichtbarkeit der Person in möglichst allen Körperhaltungen und Positionen erreicht wird.

Bei der Arbeit im Freien und auf Baustellen treten Klimabedingungen (Nässe, Wind und Umgebungskälte) auf, die den Wärmehaushalt des Körpers nachhaltig beeinflussen können. Häufig ist Warnkleidung daher gleichzeitig auch Schutzkleidung gegen klimatische Witterungseinflüsse.