Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
(DGUV Information 213-016)
Information
(bisher BGI/GUV-I 853)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2020
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Warum Betriebsanweisungen? | 1 |
Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte Betriebsanweisungen? | 2 |
Hier im Mittelpunkt: Biologische Gefährdungen | 3 |
Was sind Biostoffe | 4 |
Warum unterscheidet die Biostoffverordnung zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten? | 5 |
Wie kann man die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die Erstellung der Betriebsanweisung nutzen? | 6 |
Ist der Unterschied zwischen "gezielten" und "nicht gezielten" Tätigkeiten für die Betriebsanweisung relevant? | 7 |
Gemeinsame Betriebsanweisungen für verschiedene Gefährdungsarten oder Einzelbetriebsanweisungen für jede Gefährdungsart? | 8 |
Gibt es weitere Möglichkeiten der Zusammenfassung? | 9 |
Wie sehen Aufbau und Umfang einer Betriebsanweisung für biologische Gefährdungen aus? | 10 |
Zu den einzelnen Abschnitten der Betriebsanweisung | 11 |
Gefahren für Mensch (und Umwelt) | 11.1 |
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | 11.2 |
Verhalten im Gefahrfall | 11.3 |
Erste Hilfe | 11.4 |
Sachgerechte Entsorgung | 11.5 |
Weitere Informationen | 11.6 |
Anhang | |
Beispielhafte Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung Wassergemischter Kühlschmierstoff (KSS) | |
Wassergemischter Kühlschmierstoff (KSS) | |
Toilettenservice an Luftfahrzeugen (Fäkalien) | |
Raumluftechnische Anlagen auf Seeschiffen - Auswechseln und Entsorgen von Luftfiltern | |
Verwendung von Atemschutz | |
Abfallbehandlungsanlage - Anlieferung/Lagerung von Sortiergut | |
Wertstoffsortieranlage - Ballenpresse | |
Sortierkabine/Sortierband: Händisches Sortieren | |
Radladerfahrer/in | |
Basisinformationen im Bereich Forstwirtschaft und Gartenbau | |
Arbeiten in Zeckengebieten | |
Tollwut | |
Taubenkot | |
Biologisch/chemische Gefährdung durch Haare des Eichenprozessionsspinners | |
Desinfizierung von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken | |
Umgang mit gebrauchten Medizinprodukten zur Reparatur (Rückware) | |
Maßnahmen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko (z. B. Nadelstichverletzungen) | |
Seniorenheim - Inkontinenzversorgung, Hilfe bei Toilettengängen, Wäschewechsel | |
Tierarztpraxis/Tierklinik - Umgang/Kontakt mit Kot | |
Wäschbearbeitung - unreine Seite | |
Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 im Labor | |
Tätigkeiten mit Clostridium tetani im Labor (nur in Verbindung mit Nr. 20) |
Vorbemerkung
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer oder die Unternehmerin und sollen ihm oder ihr Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann bei Beachtung der in dieser DGUV Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er oder sie die in Unfallverhütungsvorschriften und DGUV Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese DGUV Information enthält Praxisbeispiele für Betriebsanweisungen nach § 14 der Biostoffverordnung. Sie gibt darüber hinaus einige Hinweise zur Erstellung von Betriebsanweisungen