DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Reinigung und Pflege

Reinigung und Pflege haben entscheidenden Einfluss auf die Rutschhemmung. Hierbei wird unterschieden zwischen der einmaligen Bauendreinigung vor Inbetriebnahme und der Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb.

Die Beschaffenheit des Bodenbelags, insbesondere die Rutschhemmung, darf durch den Einsatz der verwendeten Reinigungsmittel und -geräte nicht nachteilig verändert werden. Die Reinigungsanleitungen der Produkthersteller (bzgl. Bodenbelag und Reinigungsmittel) sind zu beachten.

3.3.1 Bauendreinigung

Nach Verlegung und Fertigstellung sind die Bodenbeläge so zu reinigen, dass die baubedingten Verschmutzungen (z. B. Zementschleier) beseitigt werden.

Die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge dürfen dabei nicht nachteilig beeinträchtigt werden.

3.3.2 Unterhaltsreinigung

Für die Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb sind u. a. zu beachten:

  • Erstellung eines auf den Bodenbelag abgestimmten Reinigungskonzeptes vor Inbetriebnahme.

  • Verwendung geeigneter Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, die die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge nicht nachteilig beeinträchtigen.

  • Vermeidung von Filmbildung durch Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel.

  • Verwendung schonender Reinigungsgeräte für die Reinigung großflächiger Fußböden, vorzugsweise mit Bürstengeräten.

  • Fachgerechte Ausführung auf Grundlage des Reinigungskonzeptes. Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegearbeiten sind regelmäßig zu kontrollieren.

Ergänzend wird auf die von der DGfdB herausgegebenen Listen/Richtlinien hingewiesen:

  • Arbeitsunterlage DGfdB-A 41 (Liste RK) "Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern"

  • Arbeitsunterlage DGfdB-A42 (Liste RE) "Liste geprüfter Reinigungsmittel für Beckenkörper und -bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern"

  • Richtlinie DGfdB-R 94.04 "Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern"