DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

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Abschnitt 5.9 - 5.9 Mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen mit Kundenbedienten Banknotenautomaten - KBA-Stelle

Dies sind Geschäftsstellen mit Versicherten ohne griffbereiten Banknotenbestand. Sie ermöglichen, dass Versicherte auch in Ein-Personenstellen neben Beratungen höhere Geldbeträge zur Auszahlung aus einem KBA vorbereiten können.

Diese Geschäftsstellen setzen zum Betrieb nur eine Versicherte bzw. einen Versicherten voraus. Diese Versicherten dürfen keinen Zugriff auf Banknoten haben.

Dies gilt insbesondere für

  • Depositfächer,

  • Banknotenautomaten wie KBA/BBA/Recycler,

  • Schlüssel zu allen weiteren Wertbehältnissen, wie Deposit-/NT-Anlagen/Schleusenwertschutzschrank/-raum/Abwurfbehältnisse,

  • Magnetstreifenkarten ohne PIN (z. B. White-Cards), die von Versicherten für Auszahlungen benutzt werden können,

  • Störungsbeseitigung an Behältnissen mit Banknoten.

Bei einem Ausfall der Automaten ist ein Notkassenbetrieb nicht möglich. Auszahlungen sind nur über einen Kundenbedienten Banknotenautomaten möglich, der abgezähltes Geld zeitverzögert zur Verfügung stellt, nachdem sich die Kundin bzw. der Kunde z. B. mit ihrer bzw. seiner PIN oder einer mitgebrachten Kundenkarte legitimiert hat. Geldwechselgeschäfte sind nur bei Verwendung geeigneter Programme des KBA oder besonderer Automaten möglich.

Kunden bzw. Kundinnen sind darauf hinzuweisen, dass diese Daten (z. B. PIN, Kundenkarte) erst nach 24 Stunden (alternativ Datumswechsel plus 8 Stunden) erstmalig zu einer Auszahlung verwendet werden können.

Grundsätzlich sind arbeitstäglich Auszahlungen an eigene Kunden bzw. Kundinnen bis max. € 10 000 pro Kunde und Konto zulässig.

Auszahlungen an Fremdkunden sind nur bis zu den Höchstbeträgen des Standard-KBA mit Karte und PIN möglich.

Großgeldbeträge und Sorten können nur nach Vorbestellung über eine zusätzliche Depot-Übergabefachanlage im Zusammenwirken mit der persönlichen Bankkarte, PIN oder biometrischer Kenngrößen der Kundin bzw. des Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Einzahlungen können über Depositsysteme, Einzahlungsautomaten oder Cash-Recycle-Systeme durchgeführt werden.

Gelegentlich erforderliche Auszahlungen von Großbeträgen oder Sorten können nach Vorbestellung über ein zusätzliches SB-Depot durchgeführt werden, bei dem die Kundin bzw. der Kunde durch Einsatz der persönlichen Bankkarte den avisierten Betrag aus dem zur Übergabe vorprogrammierten Fach herausnehmen kann.

Kann die Kundin bzw. der Kunde über einen gewünschten Betrag nicht selbst verfügen, wendet sie bzw. er sich an die Versicherten, welche den entsprechenden Betrag freigeben. Dieser Betrag wird dann ohne Eingabe der PIN nur durch Benutzung der Bankkarte aus einem Banknotenautomaten ausgezahlt. Dies kann ein spezieller Automat oder der Geldausgabeautomat (KBA) sein.

Art der Sicherunggriffbereite Höchstbeträge pro Arbeitsplatz zu § 32 (1)Verzögerungszeiten zu § 32 (2)
Geschäftsstellen mit Versicherten ohne griffbereiten Banknotenbestandfür Euro-Noten nicht zulässiggrundsätzlich arbeitstäglich Beträge pro Kunde bzw. Kundin und Konto bis zu einem Höchstbetrag von € 10 000
  • innerhalb von 30 Sekunden Auszahlungen von max. € 5 000

  • innerhalb von 2 Minuten Auszahlungen von max. € 10 000

für Sorten nicht zulässigBesonderer Automat erforderlich

Arbeitsplätze der Versicherten befinden sich frei zugänglich im Raum, wo sich die Versicherten jederzeit ansprechbar aufhalten. Ein Überfall auf Versicherte in dieser Geschäftsstelle ist daher jederzeit möglich. Ob dieser eskaliert, kann auch vom Verhalten der Versicherten abhängen. Da Versicherte keinen Zugriff auf Banknoten haben, kann der Forderung der Täter nicht nachgekommen werden.

Insbesondere bei dieser Lösung ist es für die Versicherten sehr wichtig, bei einem Überfall den Tätern die Wirkungsweise dieser Kassensicherung verständlich zu erklären. Hierauf sollte mindestens im Rahmen der halbjährlichen Unterweisung besonders eingegangen werden.

Es ist darauf zu achten, dass der Hinweis mit der Aussage

BARGELD AUTOMATENGESICHERT!

oder geeignetem Piktogramm an den Eingängen, am Arbeitsplatz und an den Geldausgabeautomaten gut sichtbar angebracht ist.

Entsprechende Hinweisschilder sind als DGUV Information 215-617 und 215-621 erhältlich.

Die angebrachten Hinweise ermöglichen den Versicherten, auf die Besonderheiten der Kassensicherung zu verweisen.