DGUV Information 209-051 - Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Reinigung und Desinfektion von Kreisläufen für wassergemischte Kühlschmierstoffe

Beim Wechsel der Einzelmaschinen- oder Zentralanlagen-Befüllung sind Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen erforderlich (siehe DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen", Abschnitt 6.3.1), um

  • im wassergemischten Kühlschmierstoff befindliche Mikroorganismen,

  • an unzugänglichen Stellen und Oberflächen im System anhaftende Biofilme (siehe Abschnitt 5.2.3) und

  • Schmutz, Abrieb, Öl

zu entfernen.

Hierdurch wird eine Verunreinigung des nach dem Wechsel neu angesetzten wassergemischten Kühlschmierstoffes mit Mikroorganismen minimiert und eine längere Standzeit erzielt. Insbesondere wenn der verwendete Biozidtyp nicht mehr ausreichend wirksam ist, sollte eine gründliche Desinfektion und Reinigung der Anlage erfolgen.

Bei Tätigkeiten mit Systemreinigern und der mechanischen Reinigung mit Dampfstrahl- oder Hochdruckwasserspülverfahren ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Hierin sind die zu treffenden Schutzmaßnahmen aufzuführen (siehe Abschnitt 5.4).

Bei unvollständiger Reinigung besteht die Gefahr einer ständigen "Neuverkeimung". Vor allem die mangelhafte Entfernung von Biofilmen führt innerhalb kürzester Zeit nach einem Neuansatz zu einer erneuten Besiedlung mit Mikroorganismen (siehe Abschnitt 5.3.3). Bei einem Pilzbefall des Kühlschmierstoff-Systems müssen die "Pilznester" ausfindig gemacht und durch eine gründliche mechanische und chemische Systemreinigung entfernt werden.