DGUV Information 208-030 - Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Warnanlagen

Allgemeines

Warnanlagen, die an den Zugängen der Schmalgänge angebracht werden, müssen in der Regel Fußgänger von Regalflurförderzeugen unterscheiden können. Sie bestehen üblicherweise aus Lichtschrankensystemen, die am Zugang jedes Schmalganges installiert sein müssen. Um ein Umgehen der Schutzeinrichtung auf einfache Weise durch Unterkriechen bzw. Übersteigen eines Lichtstrahles zu verhindern, muss mindestens je ein Lichtstrahl in 400 mm und 900 mm Höhe über Boden vorhanden sein. Befinden sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig in einem Schmalgang, so muss von der Warnanlage automatisch ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst werden. Der optische Alarm muss am Zugang des jeweiligen Schmalganges angezeigt werden. Der akustische Alarm muss im betreffenden Schmalgang, in dem der unzulässige Zustand (z. B. Regalflurförderzeug und Fußgänger im selben Schmalgang) auftritt oder im gesamten Lagerbereich zu hören sein. Er muss sowohl von den Fußgängern als auch von den Fahrern oder Fahrerinnen der Regalflurförderzeuge wahrgenommen werden können.

Bei Alarm haben die Fahrer oder Fahrerinnen der Flurförderzeuge ihre Geräte unverzüglich zum Stillstand zu bringen. Je nach Ausstattung der Anlage kann es auch möglich sein, die Flurförderzeuge automatisch bis zum Stillstand abzubremsen, z. B. durch Beeinflussung über die induktive Leitlinie. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die induktive Leitlinie nicht vollständig abgeschaltet werden darf, da in jedem Fall die Zwangsführung des Regalflurförderzeuges im Schmalgang erhalten bleiben muss.

Eine Alarmrücksetzung (Quittierung) darf nur von einer aufsichtführenden Person über einen Schlüsselschalter vorgenommen werden, nachdem sich diese davon überzeugt hat, dass sich Fußgänger nicht zusammen mit dem Regalflurförderzeug im Schmalgang aufhalten. Das bedeutet, dass die Quittierschalterzugangsseitig am Schmalgang mit Einsichtmöglichkeit in den Schmalgang angebracht sein müssen. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der Schlüssel zur Alarmrücksetzung nicht stecken bleibt, sondern von der aufsichtführenden Person verwahrt wird.

Kommissionierung nur mit Regalflurförderzeugen

Bei einer Kommissionierung nur mit Regalflurförderzeugen befinden sich systembedingt keine Fußgänger in den Schmalgängen. Der Alarm in einem derartigen Lagersystem muss durch die Lichtschrankensysteme an den Zufahrten der Schmalgänge immer ausgelöst werden, wenn ein Fußgänger in einen Schmalgang eintritt.

Kommissionierung abwechselnd durch Fußgänger und Regalflurförderzeuge

Eine Kommissionierung abwechselnd durch Fußgänger und Regalflurförderzeuge kann entweder durch zeitversetzte Regalbedienung oder durch Regalbedienung nach dem Prinzip des ersten Zugriffs geregelt werden. In einem Lager, in dem eine abwechselnde Kommissionierung durch Fußgänger und Regalflurförderzeuge erfolgt, muss im Allgemeinen an den Lichtschrankensystemen der Zugänge und Zufahrten zwischen der Betriebsart "Fußgängerberechtigung" und "Betrieb mit Flurförderzeugen" umgeschaltet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Umschaltung nur erfolgen darf, wenn sich keine Flurförderzeuge und keine Fußgänger im Schmalgang befinden.

Die jeweilige Betriebsart muss an allen Zugängen bzw. Zufahrten zu den Schmalgängen für Fußgänger und Flurförderzeuge getrennt angezeigt werden. Dies kann z. B. durch jeweils eine rot/grüne Ampel für Fußgänger und für Flurförderzeuge erfolgen. Ebenso ist eine rote Signalleuchte jeweils für Fußgänger und Flurförderzeuge, durch die Zutrittsverbote bzw. Einfahrverbote angezeigt werden, zulässig.

Bei einem Lager mit zeitversetzter Regalbedienung muss die Betriebsart von einer aufsichtführenden Person manuell umgeschaltet werden. Die Umschaltung darf dabei nur über einen Schlüsselschalter möglich sein. Dieser muss so angeordnet sein, dass die aufsichtführende Person Einsicht in den Schmalgang hat, damit sie sich davon überzeugen kann, dass sich weder Regalflurförderzeuge noch Fußgänger in dem Schmalgang aufhalten.

Bei einem Lagersystem mit einer Regalbedienung durch Fußgänger und Regalflurförderzeuge nach dem Prinzip des ersten Zugriffs wird die Betriebsart automatisch umgeschaltet. Die automatische Umschaltung der Betriebsart erfordert prinzipiell eine getrennte Zählung von Fußgängern und Regalflurförderzeugen. Die Zu- und Abgangskontrolle kann z. B. über die Auswertung zweier hintereinander angeordneter Lichtschranken (Reihenfolge des Ansprechens) erfolgen.