DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.3 - 7.3 Körperliche und fachliche Eignung von Personen

Mit dem Besteigen von und Arbeiten auf Masten beauftragt die Unternehmerin oder der Unternehmer ausschließlich körperlich und fachlich geeignete Personen.

  • Die körperliche Eignung kann z. B. durch eine ärztliche Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" nachgewiesen werden - siehe auch DGUV Information 240-410 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr".

Zur fachlichen Eignung gehören neben der grundsätzlichen Qualifikation zur Durchführung der Arbeitsaufträge und Erfahrung im Besteigen von und Arbeiten auf Masten, u. a. Kenntnisse über:

  • die Inhalte dieser DGUV Information

  • die mit der Arbeit verbundenen elektrischen Gefährdungen

  • den sachgerechten Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (incl. deren arbeitstäglichen Prüfung)

  • Sicherung der Arbeitsstelle im Straßenverkehr

  • Rettung und Erste Hilfe

Zusätzlich benötigen Versicherte, die Holzmaste von Nieder- und Mittelspannungsfreileitungen besteigen, mindestens die Qualifikation als "elektrotechnisch unterwiesene Person".