Abschnitt 8.5 - Ein praktisches Beispiel
Schweißnähte an Blechen werden mit einer Winkelschleifmaschine nachbearbeitet.
- 1.
Angaben zum Lärm:
Lärmexpositionspegel 97 dB(A), Spitzenschalldruckpegel 125 dB(Cpeak)
Hochfrequentes Geräusch (Geräuschklasse HM nach Abschnitt 8.1)
- 2.
Angaben zum Gehörschützer:
Im Betrieb bereits vorhanden ist ein Kapselgehörschützer mit einem M-Wert von 25 dB und einem L-Wert von 19 dB.
- 3.
Ermittlung des Restschallpegels:
Restschallpegel in dB(A) = Lärmexpositionspegel - (M-Wert - Ks) = 97 - (25 - 5) = 77 dB(A)
Folgerung:
Der Restschallpegel unter dem Gehörschützer liegt in dem empfohlenen Pegelbereich. Der Gehörschützer ist für den Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz geeignet.
Es gibt noch andere Auswahlverfahren (siehe Regel "Benutzung von Gehörschutz" [BGR/GUV-R 194]).