Abschnitt 5.1 - Beräumen
Steinfall
Niederbruch durch Versagen der Ortsbrust
Mit dem Tunnelbagger beräumen
Gefahrenbereich nicht betreten, bevor die Ortsbrust beräumt ist
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten
Steinfall
Niederbruch durch Versagen der Ortsbrust
Mit dem Tunnelbagger beräumen
Gefahrenbereich nicht betreten, bevor die Ortsbrust beräumt ist
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten