DGUV Information 201-031 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot

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Abschnitt 3.1 - 3
Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Taubenkot

3.1
Infektionsgefährdung

Tauben scheiden mit dem Kot viele Mikroorganismen aus. Darunter können sich auch krankheitserregende Organismen (Bakterien, Hefen und Pilze) der Risikogruppe 2 befinden. Als Vertreter der Risikogruppe 3 ist im Taubenkot oft das Bakterium Chlamydophila psittaci (Erreger der Papageienkrankheit) anzutreffen. Das Vorkommen des Pilzes Histoplasma capsulatum ist zwar möglich, in Deutschland jedoch eher unwahrscheinlich.

Die Krankheitserreger können auch am Gefieder der Tauben haften und beim Aufflattern der Tiere in den Luftraum gelangen.

Auch Tauben, die selbst keine äußerlichen Krankheitssymptome zeigen, können Träger von Infektionserregern sein.

Voraussetzungen für eine Infektion durch diese Krankheitserreger sind:

  • Die Erreger sind lebensfähig.

  • Die Erreger werden vom Menschen aufgenommen.

  • Die Erreger können sich im Menschen vermehren.

Im Allgemeinen besitzt frischer Taubenkot ein höheres infektiöses Potenzial als Taubenkot, der bereits über Wochen oder Monate lagert und dabei austrocknet und/oder der keimtötenden Wirkung der UV-Strahlung des Sonnenlichtes ausgesetzt wurde. Die Überlebensfähigkeit der Infektionserreger ist unterschiedlich und hängt von den Umweltbedingungen ab.

Untersuchungen der ehemaligen Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG) haben gezeigt, dass Austrocknen des Kotes und die Ablagerung über einige Monate nicht immer zu einer hinreichenden Abtötung der Krankheitserreger führt [Albrecht et al., 2002]. So kann z.B. Taubenkot auf Dachböden ohne direkte Sonneneinstrahlung auch über Monate hinweg ein hohes infektiöses Risiko behalten. Daher birgt auch älterer Taubenkot eine potenzielle Infektionsgefährdung.