Abschnitt 6 - Heiße Oberflächen
An Etikettendruckmaschinen erzeugen bestimmte Anlagenteile (z.B. Trocknungseinrichtungen, Heißprägeeinheiten etc.) hohe Temperaturen.
Um Verbrennungen an heißen Oberflächen zu vermeiden, müssen z.B. Strahlergehäuse verkleidet sein. Soweit dies nicht vollständig möglich ist, müssen Maßnahmen gegen zufälliges Berühren von heißen Oberflächen getroffen werden.
Warnzeichen "Warnung vor heißen Oberflächen"
Ab Oberflächentemperaturen von 65° C ist es erforderlich, ein zufälliges Berühren durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Bei älteren Maschinenmodellen werden Oberflächentemperaturen über 150° C erreicht, beispielsweise im Übergangsbereich zwischen UV-Strahler und Lüftung. Solche Stellen sind immer dann durch das Anbringen von Abschirmungen (Lochbleche o.ä.) zu sichern, wenn eine Gefährdung der Mitarbeiter besteht. Bei neuen Maschinen ist darauf zu achten, dass die Temperaturgrenze bereits herstellerseitig eingehalten wird.
Druckwerk einer Schmalbahnmaschine mit UV-Trockner und die entsprechende Wärmebildaufnahme (rechts).
Werden für Rüst-, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten an Trocknern sowie Heißprägeeinrichtungen verriegelte Schutzeinrichtungen geöffnet, besteht die Gefahr, dass heiße Oberflächen zugänglich werden. Teile im Inneren eines UV-Trockners können Temperaturen bis zu 900° C aufweisen, so dass hohe Verbrennungsgefahr besteht. Gefährliche Stellen müssen deshalb mit dem Warnzeichen "Warnung vor heißen Oberflächen" gekennzeichnet sein.
Die Beschäftigten müssen bei der jährlichen Unterweisung über mögliche Verbrennungsgefahren informiert werden. Im Erste-Hilfe-Kasten sind Kühlelemente vorzuhalten. Bei Verbrennungen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Brandgefahr
Die Temperaturen im Bereich der Trockner können so hoch sein, dass es zu einer Entzündung der Bedruckstoffbahn kommt. Zur Vermeidung eines Brandes darf die volle Leistung der Trockner deshalb nur bei laufender Maschine abgegeben werden. Bei Stillstand der Maschine oder Bahnriss muss eine Überhitzung zuverlässig verhindert werden.
Der Anlagenhersteller muss in seiner Betriebsanleitung genaue Angaben darüber machen, welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Beispielsweise muss er einen ausreichenden Nachlauf der Absaugung/Lüftung bei Abschaltung des Strahlers vorgeben, um die Wärmeabfuhr sicherzustellen.
Eine Alternative zur Abschaltung der Lampe ist die Reduktion der Lampenleistung in Verbindung mit der Abschirmung des Bedruckstoffs gegenüber der UV-Lampe mittels so genannter Shutter (siehe Abbildung). Durch die niedrigere Oberflächentemperatur des Shutters wird die Brandgefahr reduziert.
In der Nähe der Trockner bzw. der Etikettendruckmaschine sind CO2-Feuerlöscher bereitzuhalten.
UV-Strahler mit geöffnetem und geschlossenem Shutter