Abschnitt 2.4 - 2.4 Zusätzlicher Schutz gegen elektrischen Schlag im Fehlerfall
das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I∆n nicht größer als 30 mA. Diese Maßnahme hat sich beim Versagen von Vorkehrungen für den Basisschutz, für den Fehlerschutz oder bei Sorglosigkeit durch Benutzer oder Benutzerinnen bewährt.