Abschnitt 1.4 - Raffination und Weiterverarbeitung
Bei der Raffination (z.B. Seigern) und der Weiterverarbeitung von bleihaltigen Produkten müssen geeignete lüftungstechnische Maßnahmen durchgeführt werden.
Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.
Bild 1-5: Raffination von Blei im Seigerofen