DGUV Information 203-026 - Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben

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Abschnitt 6.1 - Technische Maßnahmen

Als technische Maßnahmen werden in den BG-Regeln genannt:

  • Abschaltung,

  • Reduzierung der Leistung,

  • Abschirmung,

  • Abstand

    und

  • technische Sicherung der Gefahrbereiche, z.B. durch Verriegelungen.

Insbesondere die Abschaltung und die Leistungsreduzierung treffen aus verständlichen Gründen oft auf wenig Akzeptanz.

Die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes (für niederfrequente Feldquellen) oder Abschirmung (bei hochfrequenten Feldern) ermöglichen ebenso die Gewährleistung des erforderlichen Schutzniveaus. Dem kommt zugute, dass niederfrequente Felder mit der Distanz stark abnehmen und hochfrequente Felder gut abgeschirmt werden können.

Sind zum Beispiel wegen mechanischer oder anderer Gefährdungen Schutzeinrichtungen erforderlich, bietet es sich bei vorhandenen niederfrequenten Feldquellen an, Schutzgitter in einem Abstand anzubringen, der die Einhaltung der zulässigen Werte der Unfallverhütungsvorschrift gewährleistet.

Bei auftretenden hochfrequenten Feldquellen können ohnehin erforderliche Schutzgitter bei entsprechender Eignung gleichzeitig als Abschirmung gegen unzulässige Expositionen dienen. Unter bestimmten Umständen kann die technische Maßnahme "Abstand" durch organisatorische Maßnahmen ergänzt oder ersetzt werden, dies gilt jedoch nicht für Gefahrbereiche. Ein Beispiel zur Verdeutlichung zeigen die Bilder 6-1 und 6-2.

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Bild 6-1: Ohne Schutzgitter: B = 6,3 µT; für kleinere Abstände wird der Wert für den "Gefahrbereich" überschritten, außerdem sind Gefahrstellen zugänglich

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Bild 6-2: Mit Schutzgitter: B = 2,3 µT; der zulässige Wert und die anderen sicherheitstechnischen Anforderungen werden eingehalten

An einer induktiven Draht-Durchlaufvergüteanlage mit f = 45 kHz (zulässiger Wert nach Unfallverhütungsvorschrift: B = 67,9 µT) wurden im Messabstand von d = 0,3 m Orientierungsmessungen durchgeführt. Aus der erheblichen Differenz der gefundenen Werte für die magnetische Flussdichte wird die Abschirmwirkung der angebrachten Schutzgitter erkennbar, die aufgrund der mechanischen, thermischen und elektrischen Gefährdungen ohnehin notwendig sind.