DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Wiederkehrende Prüfungen

Zum Erhalt des sicheren Zustands hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Leuchten und deren Zubehör in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden.

Die Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen für ortsveränderliche und ortsfeste Leuchten und Zubehör sind in der DIN VDE 0701-0702 festgelegt.

dreieck_blau.jpgHinweise für die Durchführung der Prüfungen
Bauteil/BetriebsmittelArt der Prüfung
AnschlussleitungSichtprüfung
ZugentlastungSichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion
SteckvorrichtungSichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion
LeuchtenSichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion
Einhaltung der Schutzklasse/SchutzartSichtprüfung
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen SchlagWirksamkeit/Messung
Aufhängungen/BefestigungenSichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion (elektrisch/mechanisch)
ZubehörSichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion (elektrisch/mechanisch)

Tabelle 4

Anmerkung:
Die Anforderungen zur Durchführung von Prüfungen an Scheinwerfern, die Gegenstand von elektrischen Anlagen sind, ergeben sich auch aus der DIN VDE 0100-711 Punkt 711.6 mit Bezug auf die DIN VDE 0100-600.
Bei erkennbaren Mängeln sind die Geräte der Nutzung zu entziehen, zu reparieren oder gegebenenfalls auszusondern.