Abschnitt 7.2 - 7.2 Wiederkehrende Prüfungen
Zum Erhalt des sicheren Zustands hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Leuchten und deren Zubehör in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden.
Die Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen für ortsveränderliche und ortsfeste Leuchten und Zubehör sind in der DIN VDE 0701-0702 festgelegt.
Hinweise für die Durchführung der Prüfungen | |
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Bauteil/Betriebsmittel | Art der Prüfung |
Anschlussleitung | Sichtprüfung |
Zugentlastung | Sichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion |
Steckvorrichtung | Sichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion |
Leuchten | Sichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion |
Einhaltung der Schutzklasse/Schutzart | Sichtprüfung |
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag | Wirksamkeit/Messung |
Aufhängungen/Befestigungen | Sichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion (elektrisch/mechanisch) |
Zubehör | Sichtprüfung (Beschädigung, Verschleiß), Funktion (elektrisch/mechanisch) |
Tabelle 4
Anmerkung: Die Anforderungen zur Durchführung von Prüfungen an Scheinwerfern, die Gegenstand von elektrischen Anlagen sind, ergeben sich auch aus der DIN VDE 0100-711 Punkt 711.6 mit Bezug auf die DIN VDE 0100-600. |
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Bei erkennbaren Mängeln sind die Geräte der Nutzung zu entziehen, zu reparieren oder gegebenenfalls auszusondern. |
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